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Summit Communication
Nicole Klimkewitz
Seeuferlandesstrasse 2
9583 Faak am See I Österreich
Tel: 0043 / 660 / 381 4903
UST ID AUT 69717014
Alle Angaben auf dieser Website sind ohne Gewähr und freibleibend..
Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Summit Communication ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.

1. Angebot und Preise

Sämtliche von Summit Communication abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch Summit Communication werden diese für Summit Communication verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Voraussetzung für alle genannten Festpreise sind die ausgewiesenen Leistungen sowie die pünktliche Lieferung der Kundenvorlagen in vereinbarter Form und die genaue Einhaltung der festgelegten Termine, Abstimmungsschritte und Freigaben. Insbesondere gelten folgende Grundlagen:
a) Vorgegebene Logos und Bildelemente werden vom Auftraggeber als fertige, für Summit Communication verarbeitbare Daten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
b) Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.
c) Alle Fotokalkulationen eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung an einer Location innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Leistungsaufwand von einem Arbeitstag, exclusive der Kosten für evtl. Buchungen für Locations oder Modellen.
d) Sämtliche Lithoarbeiten sind ohne zusätzliche aufwendige Bildbearbeitung und ohne Freistellung kalkuliert.
e) Sämtliche Abstimmungsschritte erfolgen schriftlich per Fax, Brief oder Kurier. Abstimmungen auf elektronischem Wege (insbesondere zur Freigabe von Vorlagen) sind nicht verbindlich, weil es zu Fehlübertragungen kommen kann. Persönliche Kundenbesuche und Reisekosten sind nur dann in den Festpreisen enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich in den Leistungsbeschreibungen genannt werden.
Zusatzleistungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.

2. Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch Summit Communication Festaufträge. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von Summit Communication zu vertreten ist.

3. Kündigung

Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung. Eine Kündigungsfrist bei Abrechnung nach Festpreisen muss 4 Wochen zum letzen Werktags des Monats erfolgen. Mindestvertragslaufzeiten werden gesondert im jeweiligen Angebot ausgeschrieben, und können vom Auftraggeber nicht vorzeitig gekündigt werden.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechung nach Festpreisen für Teilprojektsabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektsabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4. Verpackungs- und Versandkosten

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an Summit Communication trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus Hamburg.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen ab dem Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % Punkten und bei Vollkaufleuten 8% Punkte über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von Summit Communication nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Summit Communication über den Betrag verfügen kann. Summit Communication kann für alle Dienstleistungen eine Vorauszahlung von bis zu 65 % des Auftragswertes verlangen. Fremdkosten, insbesondere Media- und Produktionskosten, können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

6. Haftung

Für verschuldete Fehler bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet Summit Communication bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten aus Unmöglichkeit und Verzug sind ebenfalls ausgeschlossen; im übrigen sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag begrenzt.
Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung entfallen, sofern Summit Communication Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet Summit Communication darüber hinaus auch nicht für den Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung von Summit Communication für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Summit Communication legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die vom Auftraggeber innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird diese Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit Summit Communication schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Zeitverzögerungen und die damit verbundenen Kosten.
Der Auftraggeber befreit Summit Communication von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von vier Wochen nach den jeweiligen Leistungsberichten geltend gemacht werden. Andernfalls sind die Gewährleistungs- und Besserungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln.

Summit Communication übernimmt keine Haftung für Schreibfehler und oder inhaltlichen Fehler in Druckprojekten. Ein schriftliches Freigabe Exemplar wird von Summit Communication archiviert.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise

Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Summit Communication, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von Summit Communication im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, sowie diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

Der Auftraggeber überträgt Summit Communication für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Druck- sowie Online-Medien.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt Summit Communication von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird Summit Communication von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,Summit Communication nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Erbringt Summit Communication Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Summit Communication. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Summit Communication über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Summit Communication nimmt für Websites auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Summit Communication keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Summit Communication kann dem Vertragspartner die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers zusätzlich mit einem Service-Aufschlag von 7,5% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Summit Communication behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.

Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird Summit Communication die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt Summit Communication von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

Will der Vertragspartner von Summit Communication gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner von Summit Communication gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Summit Communication weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Summit Communication, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Summit Communication geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

Alle Verteiler sind grundsätzlich Eigentum von Summit Communication. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Summit Communication.

Der Vertragspartner räumt Summit Communication bei der Erstellung einer Präsentation oder Webpräsenz das Recht ein, das Logo von Summit Communication und ein Impressum in die Website des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Summit Communication zu verlinken. Der Vertragspartner wird zudem alle Schutzvermerke, wie Copyrighthinweise und andere Rechtsvorbehalte, unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Summit Communication hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken in üblicher Form als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Summit Communication zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei Veröffentlichungen, die von Summit Communication vorgenommen werden, ist Summit Communication berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/ Designern zu unterlassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/ Designern zu treffen.

8. Gewährleistung

Für alle Aufträge gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird Summit Communication im Rahmen der für Werbe- und PR Agenturen üblichen Arbeitsweise sicherstellen.
Summit Communication übernimmt für die von ihr erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

9. Mediaschaltung

Die Schaltzusagen für alle Medien werden für Summit Communication erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.


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